Akupunktur ist eine gute Option, um eine Gesichtslähmung (Fazialisparese) begleitend zu behandeln.
Was ist eine Gesichtslähmung?
Eine Gesichtslähmung (Fazialisparase) tritt oft unerwartet auf und zeigt sich meistens einseitig. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um eine Funktionsstörung des Gesichtsnervs (Nervus facialis), die eine Schwäche und Lähmung der mimischen Muskulatur führt. Oft ist die Ursache nicht zu finden. Man spricht in diesem Fall von einer idiopathischen Fazialisparese. In einigen Fällen kann einer Gesichtslähmung die Folge einer Virusinfektion (Herpes zoster / Gürtelrose) sein. Auch nach einem Schlaganfall kann es zu einer Gesichtslähmung kommen. In diesem Fall spricht man von einer zentralen fazialen Parese.
Wie zeigt sich eine Gesichtslähmung?
Die Gesichtslähmung kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein, je nachdem, welche Nervenfasern betroffen sind. Zu den Symptomen gehören:
- Herabhängender Mundwinkel (mit Speichelfluss und undeutlicher Sprache)
- Eingeschränkte Mimik (Stirn kann nicht gerunzelt werden)
- Augenlid kann nicht vollständig geschlossen werden (führt zu trockenen und tränenden Augen)
- Verändertes Geschmacksempfinden
Hilft Akupunktur bei einer Gesichtslähmung?
Die Akupunktur ist eine gut bewährte begleitende Behanldungsmethode bei der Gesichtslähmung. Sie wird oft neben der medikamentösen Behandlung eingesetzt und kann die Regeneration des Gesichtsnervs unterstützen und damit zu einer schnelleren Besserung beitragen. Bei Lähmungen hat sich die Yamamoto-Akupunktur etabliert. In unserer Praxis kombinieren wir Yamamoto-Akupunktur mit Ohrakupunktur und Akupunktur der Tradionellen Chinesischen Medizin. Aus unserer Erfahrung profitieren betroffene Patienten dadurch stärker.
Wie viele Akupunkturbehandlungen sind notwendig?
Wie oft eine Akupunkturbehandlung erfolgen muss, ist sehr unterschiedlich. Die meisten Menschen profitieren bereits nach wenigen Behandlungen. Durchschnittlich empfehlen wir 6 bis 10 Akupunktursitzungen zur Behandlugn der Gesichtslähmung.
Was kostet eine Akupunkturbehandlung bei Gesichtslähmung?
Die Kosten für eine Akupunkturbehandlung bei Gesichtslähmung werden von den gesetzlichen Kassen in der Regel nicht erstattet. Einige gesetzliche Kassen bezuschussen die Akupunktur. Private Kassen zeigen sich meistens kulanter. Ob eine Akupunkturbehandlung von Ihrer Kasse bezahlt wird, müssen Sie direkt mit der Krankenkasse besprechen.
Die Kosten für eine Akupunkturbehandlung orientieren sich an den Leistungen, die erbracht werden und werden nach der Gebührenorndung für Ärzte (GOÄ) abgrechnet. Pro Sitzung müssen mit etwa 80 – 120 Euro an Kosten rechnen.


